Anmeldung und Recht

Solargesetz Balkonkraftwerk: was das Solarpaket erlaubt, was Solarpaket 2 und Sonnensteuer bedeuten

Ilja Ivannikov

Projektleitung und Beratung

· 14 Min. Lesezeit

Solargesetz Balkonkraftwerk: Aufgeschlagene Broschüre, Lesebrille und Kaffee auf dem Balkontisch, am Geländer Solarmodule

Was Ihr Balkon im Jahr bringt: in zwei Minuten ausgerechnet.

Ersparnis berechnen

Das Solargesetz für Balkonkraftwerke heißt in Wahrheit Solarpaket I: Seit dem 16.05.2024 dürfen Sie ein Steckersolargerät betreiben, ohne den Netzbetreiber zu fragen, wenn es nicht mehr als 2.000 Wp Module und 800 VA Ausgang hat und im Marktstammdatenregister steht. Ein Solarpaket 2 und eine Sonnensteuer sind in der Presse oft Thema, beschlossen ist davon nichts. Dieser Ratgeber trennt, was heute gilt, was im Bundestag liegt und was nur Gerede ist. Stand von Recht und Normen: Oktober 2026.

Balkonkraftwerk was ist erlaubt

Balkonkraftwerk was ist erlaubt, das beantwortet § 8 Abs. 5a EEG: Steckersolargeräte mit zusammen bis zu 2 Kilowatt installierter Leistung und bis zu 800 Voltampere Wechselrichterleistung. Gemeint sind die Module in Watt-Peak (Wp) und das, was der Wechselrichter höchstens ins Hausnetz abgibt. Beide Grenzen gelten für alle Geräte hinter einem Anschluss zusammen. Zwei Sets umgehen sie also nicht.

Das Gesetz beschreibt ein Steckersolargerät in § 3 Nr. 43 EEG als Gerät aus Solaranlage, Wechselrichter, Anschlussleitung und Stecker zur Verbindung mit dem Endstromkreis. Einen Speicher nennt diese Fassung nicht. Darauf kommt der Abschnitt zum Solarpaket 2 zurück.

Was ist damit erlaubt? Sie dürfen:

  • die Anlage selbst am Hausnetz betreiben, ohne dass der Netzbetreiber zustimmen muss,
  • sie online in wenigen Minuten im Marktstammdatenregister eintragen, die Frist beträgt einen Monat nach dem ersten Einstecken,
  • sie in Betrieb nehmen, ohne auf einen neuen Zähler zu warten.

Nicht von selbst erlaubt ist alles darüber. Ab 800 VA, mit Akku oder mit Wunsch nach Einspeisevergütung läuft der Weg über den Netzbetreiber. Am Stecker gilt eine zweite Grenze: Laut FAQ der DKE zur Norm DIN VDE V 0126-95 vom Dezember 2025 sind am Schuko-Stecker höchstens 960 W Modulleistung zulässig, darüber bis 2.000 Wp eine Energiesteckvorrichtung. Wie die 800 Watt im Alltag wirken, steht im Ratgeber Balkonkraftwerk 800 Watt.

Balkonkraftwerk Gesetz

Balkonkraftwerk Gesetz, so suchen viele, doch ein Balkonkraftwerkgesetz gibt es nicht. Die Regeln stehen verteilt in mehreren Texten, und nur ein Teil davon sind Gesetze im engeren Sinn:

  • EEG: Begriff, Leistungsgrenzen und der Wegfall der Meldung beim Netzbetreiber.
  • Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV): die Pflicht zum Eintrag und die Frist. Wer sie versäumt, handelt nach § 21 MaStRV ordnungswidrig.
  • BGB und WEG: Mieter und Eigentümer. Nach § 554 BGB kann der Mieter bauliche Veränderungen für die Stromerzeugung durch Steckersolargeräte verlangen. Der Anspruch besteht nicht, wenn sie dem Vermieter nicht zumutbar sind. Für Wohnungseigentümer steht dasselbe in § 20 Abs. 2 Nr. 5 WEG.
  • Niederspannungsanschlussverordnung (NAV): Arbeiten an der Hausanlage darf nach § 13 Abs. 2 NAV nur ein Betrieb ausführen, der im Installateurverzeichnis steht.
  • Normen: DIN VDE V 0126-95 für das Gerät selbst und VDE-AR-N 4105 für den Anschluss. Sie sind keine Gesetze, aber die Messlatte, an der Netzbetreiber und Hersteller sich ausrichten.

Das Bundesrecht gilt in allen 16 Ländern gleich, ein Solargesetz Balkonkraftwerk je Land gibt es nicht. Unterschiede gibt es nur beim Netzbetreiber und bei kommunalen Zuschüssen.

Solarpaket

Solarpaket heißt das Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftlicher Vorschriften vom 8. Mai 2024. Es steht im Bundesgesetzblatt 2024 I Nr. 151, wurde am 15.05.2024 verkündet und trat am Tag danach in Kraft. Gemeint ist heute immer das Solarpaket I, und es ist das Solargesetz Balkonkraftwerk, nach dem Betreiber sich richten. Für Balkonanlagen brachte es vier Dinge:

  1. Die Grenze am Wechselrichter stieg von 600 auf 800 VA, die der Module auf 2.000 Wp.
  2. Die Meldung beim Netzbetreiber entfiel. Das Register gibt die Daten selbst an ihn weiter.
  3. Der Eintrag im Register schrumpfte auf wenige Angaben. Die Bundesnetzagentur nennt fünf zur Anlage selbst statt bisher rund 20.
  4. Das Steckersolargerät darf mit dem vorhandenen Zähler laufen (§ 10a Abs. 3 EEG). Läuft ein alter Zähler rückwärts, wird das bis zum Tausch hingenommen, den der Messstellenbetreiber veranlasst.

Beim Mietrecht half ein eigenes Gesetz: Seit Oktober 2024 gehören Steckersolargeräte zu den privilegierten Maßnahmen. Für Mieter und Eigentümer ist das mehr wert als jede Grenze am Wechselrichter, denn ablehnen darf der Vermieter nur noch mit Gründen.

Dazu kam im Dezember 2025 die Produktnorm. Für Geräte, die schon laufen, ändert die Norm laut DKE nichts. Mit Speicher wiederum greift das Privileg bisher nicht, dazu gleich mehr.

Solarpaket 2

Solarpaket 2 meint in den Medien eine zweite Runde Erleichterungen nach dem Solarpaket I. Ein Gesetz mit diesem Namen ist uns bis zum 10.10.2026 nicht bekannt, auch nicht als Entwurf im Bundestag. Wo es heißt, ab Jahresanfang gelte eine höhere Grenze, fehlt die Quelle. Auch die Verbraucherzentrale nennt in ihrer Übersicht vom 06.03.2026 keine geplante Anhebung von 800 VA.

Was es gibt, ist die EEG-Novelle 2027, die nächste große Änderung am Solargesetz Balkonkraftwerk wäre. Der Regierungsentwurf liegt als Bundesrats-Drucksache 470/26 vom 14.08.2026 vor, und der Bundestag hat ihn am 24.09.2026 in erster Lesung beraten. Für Steckersolargeräte enthält er nach der Begründung vor allem diese Punkte:

  • Speicher: Der Begriff des Steckersolargeräts soll einen Stromspeicher umfassen, der hinter demselben Wechselrichter betrieben wird. Die Leistungsgrenzen sollen sich dabei auf die Module beziehen und nicht auf den Speicher.
  • Keine neuen Lasten: Die dauerhafte Begrenzung der Einspeisung auf 50 Prozent, die für Solaranlagen auf Gebäuden unter 100 Kilowatt vorgesehen ist, soll für Anlagen bis 2 kW und 800 VA nicht gelten.
  • Keine Übergangszahlung: Neue Steckersolargeräte sollen auch keine befristete Übergangszahlung bekommen, weil sie auf Eigennutzung ausgelegt sind und der Netzbetreiber den Aufwand für Mini-Beträge nicht stemmen soll.

An der Grenze von 2.000 Wp und 800 VA ändert der Entwurf nichts. Er ist aber nur ein Entwurf: Bundestag und Bundesrat können ihn ändern. Heute gilt nach der Clearingstelle EEG|KWKG, dass Speicher und Module zusammen kein Steckersolargerät sind. Bis 800 VA reicht dann eine vereinfachte Anzeige beim Netzbetreiber nach VDE-AR-N 4105:2026-03. Wie Sie einen Speicher an ein vorhandenes Balkonkraftwerk bringen, zeigt der Ratgeber Speicher nachrüsten.

Sonnensteuer

Sonnensteuer ist kein Begriff aus dem Steuerrecht. Gemeint sind Abgaben auf Solarstrom, die es mal gab oder die jemand fürchtet. Zu Balkonkraftwerken in Deutschland gibt es keine, und eine Steuer auf selbst genutzten Solarstrom steht in keinem der Texte, die wir für diesen Ratgeber geprüft haben. Umsatzsteuer fällt beim Kauf ebenfalls nicht an, für Photovoltaik und Speicher an Wohngebäuden gilt der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG.

Sonnensteuer Spanien

Sonnensteuer Spanien ist der Ursprung des Wortes. Dort mussten Eigenversorger ab 2015 eine Abgabe für Strom zahlen, den sie selbst erzeugten und verbrauchten, der "impuesto al sol". Das Königliche Dekretgesetz 15/2018 vom 5. Oktober 2018 hob sie wieder auf. Mit Deutschland hat das nichts zu tun, doch der Name blieb als Schlagwort hängen.

Sonnensteuer Deutschland

Sonnensteuer Deutschland ist heute ein Sammelwort für zwei Vorhaben. Das erste ist das Ende der festen Einspeisevergütung für neue kleine Anlagen. Auch das steht im Entwurf der EEG-Novelle 2027 und gilt für Dachanlagen, nicht für Balkonkraftwerke, die ohnehin keine Vergütung beanspruchen. Strom aus ihnen darf laut Begründung weiterhin unentgeltlich abgenommen werden.

Das zweite Vorhaben sind Netzentgelte für Einspeiser. Die Bundesnetzagentur hat dazu am 17.02.2026 ihre Orientierungspunkte im Verfahren AgNes vorgelegt. Vorgesehen sind danach ein dynamisches Netzentgelt und ein fester Kapazitätspreis für Einspeiser. Die Papiere sind Gegenstand einer Konsultation, die bis zum 27.03.2026 lief. Ob Steckersolargeräte darunter fallen und ab wann, ist offen. Beschlossen ist nichts, und eine Steuer ist es auch nicht.

Sonnensteuer Eigenverbrauch

Sonnensteuer Eigenverbrauch war die Sorge, selbst genutzter Strom könnte mit der EEG-Umlage belastet werden. Sie ist seit dem 1. Juli 2022 ganz abgeschafft, auch für Eigenverbrauch. Strom, den Ihr Balkonkraftwerk liefert und den Sie sofort verbrauchen, läuft nicht einmal über das öffentliche Netz. Er ersetzt Strom, den Sie sonst für rund 35 Cent je kWh gekauft hätten.

Solarstrom einspeisen ohne Anmeldung

Solarstrom einspeisen ohne Anmeldung geht nur in einem engen Sinn: ohne Anmeldung beim Netzbetreiber. Das Solarpaket I hat diese Meldung für Steckersolargeräte gestrichen. Wer Solarstrom ganz ohne Meldung einspeist, handelt dagegen ordnungswidrig, denn die Eintragung ins Marktstammdatenregister bleibt Pflicht. Das Register der Bundesnetzagentur unterrichtet den Netzbetreiber dann von selbst.

Die Erleichterung hat Grenzen. Der Netzbetreiber muss weiter informiert werden, wenn:

  • der Wechselrichter mehr als 800 VA abgibt oder die Module mehr als 2.000 Wp haben,
  • ein Speicher am Hausnetz hängt,
  • Sie eine Einspeisevergütung wollen.

Wer in diesen Fällen allein auf die Registereintragung setzt, hat zu wenig getan. Jeden Schritt im Formular zeigt der Ratgeber Balkonkraftwerk anmelden. Wer es abgeben will, findet die Anmeldung in unseren Leistungen.

Balkonkraftwerk rechtlich

Balkonkraftwerk rechtlich betrachtet hat drei Ebenen, und jede hat einen anderen Adressaten. Der Betreiber, also Sie, trägt die Registerpflicht und achtet auf Typenschild und Leistung. Der Hersteller trägt die Gerätenorm, also Abschaltung beim Ziehen des Steckers und Hinweise am Gerät. Und der Netzbetreiber ist zuständig für Zähler und Anschluss.

Beim Solargesetz Balkonkraftwerk geht ein Punkt oft unter: der Zähler. Ein alter Ferraris-Zähler mit Drehscheibe würde bei Einspeisung rückwärts laufen. Das wird bis zum Austausch hingenommen (§ 10a Abs. 3 EEG), den der Messstellenbetreiber veranlasst, ohne dass Sie etwas beauftragen. Gutgeschrieben wird der Strom nicht. Mehr dazu im Ratgeber Zweirichtungszähler fürs Balkonkraftwerk.

Die Grenze zur Fachkraft ziehen § 13 NAV und die Normen. Module, Halterung und Stecker an einer passenden Steckdose gehören noch dazu. Eine Energiesteckdose, Arbeiten im Zählerschrank und jeder feste Anschluss sind Sache einer Elektrofachkraft. Dafür gibt es hier bewusst keine Anleitung. Was wir davon übernehmen, zeigen unsere Leistungen.

Balkonkraftwerk legal, das ist die einfache Frage hinter vielen Suchen, und die Antwort ist ja. Legal ist eine Anlage, wenn vier Bedingungen zusammen stimmen: Sie hält die Grenzen ein, sie steht im Marktstammdatenregister, das Gerät folgt der Norm, und die Befestigung ist sicher.

Illegal wird sie nicht durch ein einzelnes Kabel, sondern durch einen der folgenden Fälle. Das Gerät speist mehr als 800 VA ein. Die Anlage ist nicht gemeldet. Oder jemand baut am Hausnetz, was nur eine Fachkraft darf. Ältere Wechselrichter mit 600 W dürfen Sie weiter betreiben.

Nicht verwechseln: Legal heißt nicht automatisch zulässig an jedem Ort. Haus und Geländer gehören Vermieter oder Eigentümergemeinschaft, und Statik, Brandschutz und Denkmalschutz bleiben eigene Fragen.

Westnetz Photovoltaik Antrag

Westnetz Photovoltaik Antrag ist die Frage, wenn die Anlage über die Grenzen des Steckersolargeräts hinauswächst. In Nordrhein-Westfalen ist Westnetz oft der Netzbetreiber. Laut Westnetz genügt für steckerfertige Anlagen bis 800 VA seit dem 16.05.2024 der Eintrag im Marktstammdatenregister.

Über 800 VA läuft es anders. Dann läuft die Anmeldung über einen im Installateurverzeichnis eingetragenen Elektrofachbetrieb, und die Anlage geht erst in Betrieb, wenn der Netzbetreiber zugestimmt hat. Was das Formular im Einzelnen verlangt, steht auf der Seite des Netzbetreibers, die Angaben ändern sich, und wir fassen sie hier bewusst nicht zusammen.

Am Hochrhein sind andere Betreiber zuständig, in Waldshut-Tiengen zum Teil die Stadtwerke, in Südbaden auch naturenergie netze. Das Prinzip bleibt gleich: Die Registereintragung ersetzt in keinem Netz den Antrag, wenn die Grenzen überschritten sind. Ihren Betreiber finden Sie auf der Stromrechnung.

Bayernwerk PV Anlage anmelden

Bayernwerk PV Anlage anmelden, das betrifft in Bayern alle, deren Anlage mehr als ein Steckersolargerät ist. Das Bayernwerk Netz schreibt auf seiner Seite, dass ein Balkonkraftwerk im Netz des Bayernwerks, also ein Steckersolargerät, nur im Marktstammdatenregister angemeldet wird und der Netzbetreiber die Daten automatisch erhält. Wer die Eintragung versäumt, handelt nach § 21 MaStRV ordnungswidrig.

Beim Bayernwerk Balkonkraftwerk gilt also dasselbe wie bei Westnetz, und ein Bayernwerk Balkonkraftwerk braucht auch keinen Extra-Antrag. Größere Anlagen, Speicher und Wünsche nach Vergütung laufen über das Auftragsportal des Bayernwerks. Für die Vergütung von Stecker-PV hält das Bayernwerk zusätzlich ein Formular bereit.

Und E.ON? Wer nach "eon balkonkraftwerk" sucht, meint meist den Stromanbieter, und der hat mit der Anmeldung nichts zu tun. Ob ein eon Balkonkraftwerk oder ein anderes: Entscheidend ist das Netz, nicht der Stromvertrag. Zuständig bleibt der Netzbetreiber vor Ort, ob Bayernwerk, Westnetz oder ein Stadtwerk. Die Regeln sind für alle dieselben, nur Formulare und Portale unterscheiden sich.

Rechenbeispiel: was die Regeln bei zwei und vier Modulen bedeuten

Das Rechenbeispiel zeigt, wo die Grenzen aus dem Gesetz im Ertrag ankommen. Es folgt derselben Rechnung wie der Balkonkraftwerk-Rechner und denselben Annahmen wie unsere anderen Ratgeber: PLZ 79761 in Waldshut-Tiengen, Süden, kein Schatten, Glas-Glas-Module zu je 485 Wp, Wechselrichter mit 800 W, 3.000 kWh Verbrauch im Jahr, 35 Cent je kWh. Für den Akku gelten 2,7 kWh, 90 Prozent Wirkungsgrad und 280 Ladungen im Jahr. Alle Werte sind Richtwerte, Schatten und Tagesablauf verschieben sie.

VarianteMeldungErtrag pro Jahrselbst genutztohne Vergütung ins NetzErsparnis
2 Module, senkrechtnur Register717 kWh476 kWh242 kWh166 €
4 Module, senkrechtnur Register1.267 kWh562 kWh705 kWh197 €
4 Module, 30 Gradnur Register1.352 kWh553 kWh798 kWh194 €
4 Module, senkrecht, AkkuRegister, Speicher, Anzeige1.417 kWh1.242 kWh175 kWh435 €

Zwei Dinge fallen auf. Erstens bringen vier Module ohne Akku kaum mehr Ersparnis als zwei: Der Mehrertrag fällt mittags an, wenn das Haus ihn nicht braucht, und fließt unbezahlt ins Netz. Eine Einspeisevergütung, auf die es bei Balkonanlagen ohnehin kaum ankommt, bezahlt ihn nicht. Zweitens kippt der Akku das Bild, weil er den Mittagsstrom abends abgibt. Dafür kommt er mit eigenem Eintrag im Register und einer Anzeige beim Netzbetreiber.

Die meisten Anlagen, die wir bauen, haben vier Module mit Speicher. Das ist eine Zahl aus dem Betrieb, kein Versprechen für Ihren Balkon. Was bei Ihnen herauskommt, hängt an Ausrichtung, Schatten und Verbrauch.

Solargesetz Balkonkraftwerk: häufige Fragen

Braucht eine Plug-and-play-Solaranlage eine Genehmigung?

Eine Plug-and-play-Solaranlage braucht keine behördliche Genehmigung und keine Zustimmung des Netzbetreibers, solange sie als Steckersolargerät gilt. Das heißt Module bis 2 kW, Wechselrichter bis 800 VA und kein Speicher. Pflicht ist der Eintrag im Marktstammdatenregister innerhalb eines Monats. Mieter brauchen die Erlaubnis des Vermieters, die dieser nach § 554 BGB nur bei Unzumutbarkeit verweigern kann, Wohnungseigentümer einen Beschluss der Gemeinschaft nach § 20 WEG. Darüber, mit Akku oder mit Wunsch nach Vergütung, muss der Netzbetreiber informiert werden.

Sind Balkonkraftwerke in Deutschland erlaubt?

Balkonkraftwerke sind in Deutschland erlaubt und seit dem Solarpaket I vom 16.05.2024 deutlich einfacher geworden. Ein Balkonkraftwerk erlaubt das Gesetz damit auch ohne Elektriker, solange es bei den Grenzen bleibt. Ist ein Balkonkraftwerk erlaubt, dann auch am Gartenhaus. Das EEG lässt Steckersolargeräte in dieser Größe zu, so steht es im Solargesetz Balkonkraftwerk. Die Regeln gelten bundesweit gleich, ob in Baden-Württemberg, Bayern oder Nordrhein-Westfalen. Eingetragen werden muss die Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Ein Netzbetreiber-Antrag ist nur über den Grenzen nötig. Die Norm DIN VDE V 0126-95 gilt für Geräte seit Dezember 2025.

Sind Mini-PV-Anlagen erlaubt?

Mini-PV-Anlagen sind erlaubt, wenn sie unter den Begriff Steckersolargerät fallen, also bis 2 kW an Modulen und 800 VA am Ausgang. Der Begriff Mini-PV, Plug-and-play oder Balkonsolar ist nur ein anderes Wort für dasselbe Gerät. Auch am Gartenhaus, auf der Garage oder dem Carport gelten diese Grenzen und die Pflicht zum Registereintrag. Mehrere Geräte zählen zusammen. Wer darüber liegt, betreibt eine normale Solaranlage mit Anmeldung durch einen Fachbetrieb.

Wird das Solarpaket 2 die 800 Watt erhöhen?

Ob das Solarpaket 2 die 800 Watt erhöht, lässt sich nicht belegen, denn ein Gesetz dieses Namens liegt uns nicht vor. Der Regierungsentwurf zur EEG-Novelle 2027 (Bundesrats-Drucksache 470/26) behält die Grenzen von 2 kW und 800 VA bei. Er will den Speicher hinter demselben Wechselrichter in den Begriff aufnehmen und Balkonanlagen von neuen Lasten ausnehmen. Bis ein Gesetz verkündet ist, gilt das heutige Recht. Kaufen Sie deshalb nicht auf Verdacht ein Gerät mit mehr Leistung, als die Regeln heute erlauben.

Kommt eine Sonnensteuer auf Balkonkraftwerke?

Eine Sonnensteuer auf Balkonkraftwerke gibt es nicht, und ein Gesetz dafür liegt nicht vor. Im Gespräch sind das Ende der Einspeisevergütung für neue kleine Dachanlagen und Netzentgelte für Einspeiser, deren Beginn und Umfang offen sind. Die Bundesnetzagentur hat dazu im Februar 2026 Orientierungspunkte vorgelegt, die noch kein Beschluss sind. Der selbst verbrauchte Strom bleibt davon unberührt, weil er das öffentliche Netz nicht nutzt. Beobachten Sie die Lage, planen Sie aber heute mit Eigenverbrauch, nicht mit Vergütung.

Wir melden Ihr Balkonkraftwerk für Sie an

Wir melden Ihr Balkonkraftwerk für Sie an, wenn wir es bei Ihnen gebaut haben. Wer die Regeln aus diesem Ratgeber lieber abgibt, bekommt bei uns Beratung und Montage aus einer Hand. Das Komplettpaket gibt es ab 2.999 Euro, enthalten sind:

  • Aufmaßtermin vor Ort, kostenlos und unverbindlich, mit Standortanalyse für Ausrichtung, Neigung und Verschattung,
  • Systemplanung mit Wirtschaftlichkeitsberechnung,
  • Module und Speicher, ausgelegt auf Ihren Verbrauch,
  • eine Halterung nach Maß aus unserem eigenen Metallbau,
  • Lieferung und fachgerechte Montage,
  • die Anmeldung im Marktstammdatenregister und beim Netzbetreiber,
  • die Einweisung und ein Ansprechpartner danach.

Mehr dazu auf der Seite Leistungen und Komplettpaket. Wir verbauen Anker Solix und sagen das offen: Neutral sind wir bei diesem Hersteller nicht. Haben Sie schon ein Balkonkraftwerk eines anderen Anbieters, rüsten wir auch dort einen Speicher nach. Umsatzsteuer fällt nicht an, für Photovoltaik gilt der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG.

IKV Energy and Engineering ist ein Einzelunternehmen von Alexander Ivannikov in Waldshut-Tiengen, kein Versandshop. Wir beraten und montieren im Umkreis von 150 km, vor allem am Hochrhein, aber auch von Freiburg bis Stuttgart und an den Bodensee. Einen Termin fragen Sie über unser Anfrageformular an. Wohnen Sie weiter weg, gelten die Regeln aus diesem Ratgeber für Sie genauso.