Anmeldung und Recht

Balkonkraftwerk anmelden: Schritt für Schritt im Marktstammdaten­register, mit Frist, Speicher, Netzbetreiber

Ilja Ivannikov

Projektleitung und Beratung

· 13 Min. Lesezeit

Laptop mit Onlineformular und ausgedruckte Formulare auf einem Balkontisch, dahinter Solarmodule am Geländer

Was Ihr Balkon im Jahr bringt: in zwei Minuten ausgerechnet.

Ersparnis berechnen

Ein Balkonkraftwerk anmelden müssen Sie immer, auch wenn nur zwei Module am Geländer hängen. Die Meldung geht online an das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, kurz MaStR, und kostet nichts. Schwierig sind nur einzelne Felder: Wp oder VA, Modul oder Wechselrichter, mit Akku oder ohne.

Wir sind ein Handwerksbetrieb aus Waldshut-Tiengen und übernehmen die Anmeldung für das Balkonkraftwerk bei unseren Kunden selbst. Dieser Ratgeber klärt zuerst, wer wo anmelden muss, und folgt dann dem Formular Feld für Feld, bis zu Speicher, Betreiberwechsel und Abmeldung.

Muss man ein Balkonkraftwerk anmelden

Muss man ein Balkonkraftwerk anmelden? Ja, jedes, auch ein einzelnes Modul am Geländer. Die Pflicht steht in § 5 MaStRV und erfasst jede Anlage, die Strom ins Hausnetz liefert, dazu jeden Akku. Muss ich ein Balkonkraftwerk anmelden, das nur 300 Watt hat? Auch dann. Ob Sie eine Balkon-Solaranlage anmelden müssen, hängt nicht von der Größe ab, und dasselbe gilt, wenn Sie Plug-and-Play-Photovoltaik anmelden, etwa Mini-PV am Gartenhaus.

Ein Balkonkraftwerk anmelden ist also Pflicht, aber meist nur an einer Stelle. Das Solarpaket I hat zum 16.05.2024 die Meldung beim Netzbetreiber gestrichen, solange die Module zusammen höchstens 2 kW und der Wechselrichter höchstens 800 VA leisten (§ 8 Abs. 5a EEG). Wird eine Grenze überschritten oder hängt ein Akku daran, muss die Anlage zusätzlich dorthin.

Wie schnell? Die Frist im Marktstammdatenregister beträgt einen Monat ab Inbetriebnahme, also ab dem Tag, an dem die Anlage erstmals Strom liefert, meist beim ersten Einstecken. Notieren Sie das Datum, das Formular fragt danach. Für einen nachgerüsteten Akku oder einen neuen Ort gilt ebenfalls ein Monat (§ 5 Abs. 5 und § 7 Abs. 1 MaStRV).

Anmelden muss der Betreiber, also wer die Anlage nutzt und über sie bestimmt, bei Mietern meist der Mieter, nicht der Vermieter. Wer diese Frist im Marktstammdatenregister verpasst, handelt nach § 21 MaStRV ordnungswidrig. Die Marktstammdatenregister-Anmeldung lässt sich aber jederzeit nachholen, und wer sie lieber abgibt, findet diese Arbeit in unseren Leistungen.

Balkonkraftwerk anmelden NRW, Bayern und andere Bundesländer

Balkonkraftwerk anmelden in NRW funktioniert genau wie überall sonst in Deutschland. EEG und MaStRV sind Bundesrecht, es gibt weder ein Landesformular noch eine eigene Frist je Land. Die Frage „Muss ich ein Balkonkraftwerk anmelden?“ hat in Köln dieselbe Antwort wie in München oder Leipzig. In allen 16 Ländern müssen Betreiber ihre Balkonkraftwerke anmelden, und zwar im selben Register.

Das gilt, wenn Sie ein Balkonkraftwerk in Bayern anmelden, genauso in Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz (RLP) oder Sachsen. Regional ist nur der Netzbetreiber, dem die Leitungen in Ihrer Straße gehören. In NRW ist das oft Westnetz, in Bayern häufig das Bayernwerk, in Niedersachsen etwa EWE Netz oder Avacon, in Hessen etwa Syna, in Rheinland-Pfalz etwa Pfalzwerke Netz und in Sachsen etwa Mitnetz Strom. In der Kernstadt von Waldshut-Tiengen sind es die Stadtwerke.

Ihren Stromnetzbetreiber herausfinden können Sie am schnellsten mit der letzten Stromrechnung. Nach § 40 EnWG muss der Lieferant dort die Codenummer des Netzbetreibers nennen, meist mit Namen. Ihr Stromanbieter ist das meist nicht: Den können Sie wechseln, das Netz nicht.

Wer den Stromnetzbetreiber herausfinden will, geht also nach der Rechnung, nicht nach dem Ortsnamen, denn im Nachbarort kann schon ein anderer zuständig sein. Ob Sie ihn zusätzlich informieren müssen, hängt allein an Leistung und Akku, nie am Bundesland.

MaStR Registrierung

MaStR-Registrierung fängt nicht bei der Anlage an, sondern bei Ihnen. Das Register trennt Personen und Geräte: erst ein Benutzerkonto, dann Ihr Eintrag als Anlagenbetreiber, dann die Anlage. Für das Konto brauchen Sie Name, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse und ein Passwort. Danach wählen Sie die Rolle Anlagenbetreiber als natürliche Person und geben Name, Anschrift und Kontaktdaten an.

Sie bekommen eine Nummer, die mit ABR beginnt. Heben Sie sie auf, beim Betreiberwechsel brauchen Sie sie wieder. Jede Anlage erhält später eine eigene Nummer mit SEE vorne.

Die MaStR-Registrierung machen Sie nur einmal. Wer zwei Balkonkraftwerke anmelden will, später einen Akku oder eine Dachanlage dazunimmt, hängt alles an denselben Betreiber.

Marktstammdaten­register Balkonkraftwerk anmelden online

Im Marktstammdatenregister das Balkonkraftwerk anmelden geht nur online, im Webportal unter marktstammdatenregister.de. Betrieben wird es von der Bundesnetzagentur. Wer bei der Bundesnetzagentur ein Balkonkraftwerk anmelden will, landet also genau hier, eine zweite Stelle gibt es dort nicht.

Ein Balkonkraftwerk anmelden mit einem Vordruck aus Papier geht beim Register nicht, ein PDF zum Ausdrucken gibt es dafür auch nicht. Das Formular ist die Eingabemaske im Portal. Dort wählen Sie unter den neuen Einheiten die steckerfertige Solaranlage, sofern die Anlage innerhalb der Grenzen von 2.000 Wp und 800 VA bleibt und Sie auf eine Einspeisevergütung verzichten.

Diese Angaben fragt die Maske ab

  • Standort: die Adresse der Anlage. Als Name reicht etwas wie Balkon Süd, nichts Privates.
  • Inbetriebnahme: der Tag des ersten Einsteckens.
  • Module: Anzahl und Leistung zusammen, bei vier Stück zu 485 Wp also 1.940 Wp.
  • Zugeordnete Wechselrichterleistung: was höchstens ins Netz geht.
  • Netzbetreiber: die Firma, der das Stromnetz vor Ort gehört, nicht Ihr Stromanbieter.
  • Speicher: ja oder nein. Bei Ja folgt der Akku mit eigenem Eintrag.

Nach dem Absenden bekommt die Einheit ihre Nummer, und Sie laden über das Symbol mit dem Dokument die Registrierungsbestätigung herunter. Wer Datenblatt und Stromrechnung bereitlegt, kann im Marktstammdatenregister ein Balkonkraftwerk anmelden und online abschicken, ohne zwischendurch etwas zu suchen.

Über 2.000 Wp oder über 800 VA gilt die kurze Maske nicht. Dann tragen Sie eine normale Solaranlage ein, mit mehr Angaben zu Technik und Einspeisung.

Zugeordnete Wechselrichterleistung

Zugeordnete Wechselrichterleistung ist das Feld, an dem die meisten hängen bleiben. Gemeint ist, was der Wechselrichter höchstens ins Hausnetz abgibt, in VA oder W, nie in Wp. Sie finden den Wert auf dem Typenschild als Nenn- oder Ausgangsleistung. Steckt der Wechselrichter im Speicher, nennt ihn das Datenblatt des Herstellers.

Wp gegen VA

Wp heißt Watt-Peak: die Leistung eines Moduls unter festen Testbedingungen, zu finden auf dem Etikett der Rückseite. VA heißt Voltampere und beschreibt, was als Wechselstrom herauskommt. Für das Register sind 800 VA und 800 W praktisch gleich. Die 1.940 Wp der Module und die 800 VA des Wechselrichters sind es nicht.

Häufigster Fehler: die Modulleistung auch bei der zugeordneten Wechselrichterleistung eintragen. Dann steht dort eine Anlage mit 1.940 VA, und die ist keine steckerfertige Solaranlage mehr. Zweiter Fehler ist die Einheit. Fragt das Feld nach kW, sind 800 W eben 0,8 kW.

Mit Akku kommt es auf den Anschluss an. Die Solarbank 3 Pro von Anker speist an der Steckdose laut Hersteller bis 800 W ein, 1.200 W gelten nur beim Laden, als Notstrom oder an einem eigenen Anschluss. Die Solarbank 4 Pro liefert 800 W oder mit Festanschluss 2.500 W. Eingetragen wird, was tatsächlich ins Hausnetz geht. Was Wp beim Modul bedeutet, erklärt der Ratgeber zum Solarmodul für den Balkon.

Balkonkraftwerk mit Speicher anmelden

Balkonkraftwerk mit Speicher anmelden heißt: zwei Einträge im Register und eine Anzeige beim Netzbetreiber. Stromspeicher anmelden ist Pflicht, sobald der Akku am Hausnetz hängt, denn § 5 MaStRV erfasst jeden Speicher, der unmittelbar oder mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen ist. Im Register ist er eine eigene Einheit mit eigener Nummer, auch wenn er mit dem Wechselrichter in einem Gehäuse steckt.

Sie tragen ihn im selben Ablauf wie die Module ein. Gefragt sind Kapazität in kWh und Leistung, bei den Anker-Speichern, die wir verbauen, rund 2,7 kWh oder 5 kWh bei 800 W Einspeisung. Wer den Batteriespeicher später nachrüstet, trägt ihn binnen eines Monats nach.

Speicher und Netzbetreiber

Laut Clearingstelle EEG|KWKG fallen steckerfertige Kombinationen aus Speicher und Modulen nicht unter das Steckersolargerät in § 3 Nr. 43 EEG, die Befreiung für Steckersolargeräte greift dann nicht. Bis 800 VA und 2 kW an Modulen reicht seit der VDE-AR-N 4105:2026-03 eine vereinfachte Anzeige nach Anhang F.1.2. Ob Sie die selbst schicken dürfen, klären Sie mit Ihrem Netzbetreiber.

Darüber, etwa bei der 4 Pro am Festanschluss, meldet ein eingetragener Elektrofachbetrieb die Anlage an. Arbeiten an der Hausanlage darf nach § 13 Abs. 2 NAV außer dem Netzbetreiber nur ein Betrieb machen, der in einem Installateurverzeichnis steht. Bei uns gehören beide Meldungen zum Komplettpaket. Wie der Akku im Alltag arbeitet, zeigt der Ratgeber zum Speicher am Balkon.

Rechenbeispiel: vier Module in Waldshut-Tiengen, mit und ohne Speicher

Ein Rechenbeispiel zeigt, warum die 800 VA mehr sind als eine Formsache. Wir haben dieselbe Anlage dreimal mit der Ertragsrechnung durchgerechnet, die auch hinter dem Balkonkraftwerk-Rechner steht. Die Annahmen: vier Module mit je 485 Wp (1.940 Wp), Süd, 30 Grad aufgeständert, kein Schatten, PLZ 79761 in Waldshut-Tiengen, 3.000 kWh Verbrauch im Jahr, 35 Cent je kWh.

AnlageEinheiten im MaStRNetzbetreiberErtrag im Jahrselbst genutztErsparnis im Jahr
ohne Speicher, 800 VA1entfällt1.352 kWh553 kWh194 €
Solarbank 3 Pro, 2,68 kWh, 800 W2vereinfachte Anzeige1.979 kWh1.229 kWh430 €
Solarbank 4 Pro, 5 kWh, 2.500 W fest2über Fachbetrieb2.049 kWh1.946 kWh681 €

Ohne Akku kappt der Wechselrichter bei 800 VA hier rund 34 Prozent dessen, was die Module liefern könnten. Mit Akku lädt dieser Überschuss den Speicher, auch bei 800 W. Die 2.500 W der 4 Pro holen nur rund 70 kWh mehr heraus. Der Preis des Akkus: zwei Einheiten im Register statt einer, dazu der Netzbetreiber.

Alle Werte sind Richtwerte und fallen je nach Ausrichtung, Verschattung und Verbrauch bei Ihnen anders aus. Wann sich eine Anlage bezahlt macht, steht im Ratgeber zu den Kosten eines Balkonkraftwerks. Welche Variante zu Ihrem Balkon passt, klären wir beim Termin vor Ort.

Marktstammdaten­register einsehen

Marktstammdatenregister einsehen kann jeder, auch ohne Konto. Die öffentliche Suche findet Anlagen nach Ort, Postleitzahl oder Art. So prüfen Sie, ob Ihr Eintrag angekommen ist.

Private Daten stehen dort nicht. Bei natürlichen Personen zeigt das Register keine Angaben zur Person, und bei Solaranlagen bis 30 kW bleiben Straße, Hausnummer und Koordinaten verborgen.

Ihre eigenen Einträge sehen Sie nach dem Login. Dort liegt die Bestätigung, und dort beheben Sie Fehler: Einheit öffnen, Feld ändern, speichern. Wer das Marktstammdatenregister einsehen will, prüft am besten gleich nach der Anmeldung die Felder mit Wp und VA.

Marktstammdaten­register Betreiberwechsel

Im Marktstammdatenregister den Betreiberwechsel eintragen müssen Sie, wenn jemand anderes die Anlage übernimmt. Das passiert beim Verkauf eines Hauses mit Anlage, bei einem Erbe oder wenn der Nachmieter das Balkonkraftwerk behält. Die Frist ist wieder ein Monat.

Der Ablauf hat vier Schritte. Erstens trägt sich der neue Betreiber mit eigenem Konto ein und bekommt seine ABR-Nummer. Zweitens gibt er diese Nummer dem bisherigen Betreiber. Drittens öffnet der bisherige die Einheit und wählt unter weitere Aktionen den Betreiberwechsel. Viertens bestätigt der neue und trägt das Datum ein, erst dann ist der Wechsel durch.

Die Anlage wird übertragen, nicht neu registriert, und das erst, wenn der Wechsel passiert ist. Ist der alte Betreiber nicht zu erreichen, etwa nach einem Todesfall, hilft das Register über sein Kontaktformular, mit Nachweisen wie Sterbeurkunde oder Erbschein.

Ein Umzug ist kein Betreiberwechsel. Nehmen Sie Ihr Balkonkraftwerk mit, ändern Sie den Standort samt Datum am neuen Ort und, wenn nötig, den Netzbetreiber.

PV-Anlage abmelden

PV-Anlage abmelden heißt im Register: endgültig stilllegen. Gemeint ist eine Anlage, die auf Dauer nicht mehr betriebsbereit ist, weil sie defekt ist, entsorgt oder abgebaut wird. Wer die Module nur über den Winter abnimmt, legt sie nicht endgültig still.

Zum Abmelden öffnen Sie die Einheit, wählen die Stilllegung und geben das Datum an, auch hier innerhalb eines Monats. Ein Akku wird für sich abgemeldet. Wer nur ihn tauscht, meldet den alten ab und den neuen an. Beim Umzug melden Sie nicht ab, sonst steht danach ein falsches Datum im Register.

Balkonkraftwerk anmelden: häufige Fragen

Wo muss ich mein Balkonkraftwerk anmelden?

Ihr Balkonkraftwerk melden Sie dort an, wo es für ganz Deutschland gilt: im Marktstammdatenregister, dem Webportal der Bundesnetzagentur. Daran ändert sich 2025 und 2026 nichts. Bei der Bundesnetzagentur das Balkonkraftwerk anmelden heißt genau das, denn sie führt dieses Register. Eine eigene Stelle bei Land oder Stadt gibt es dafür nicht. Den Netzbetreiber informieren Sie nur, wenn die Module über 2.000 Wp oder der Wechselrichter über 800 VA liegen oder ein Speicher angeschlossen ist.

Muss ich mein Balkonkraftwerk beim Netzbetreiber anmelden?

Ihr Balkonkraftwerk beim Netzbetreiber anmelden müssen Sie seit dem 16.05.2024 nur noch, wenn der Wechselrichter mehr als 800 VA oder die Module mehr als 2.000 Wp haben, wenn ein Akku dazugehört oder wenn Sie eine Einspeisevergütung wollen. Darunter und ohne Akku bleibt es beim Eintrag im Marktstammdatenregister. Das Gesetz gilt für jeden Netzbetreiber gleich, ob Westnetz, Bayernwerk, EWE Netz, Syna oder BS Netz. Oft fällt dabei der Name des Stromanbieters, etwa E wie einfach. Der liefert den Strom, das Netz betreibt eine andere Firma.

Muss ich ein Balkonkraftwerk mit 800 Watt anmelden?

Ein Balkonkraftwerk mit 800 Watt anmelden ist nur im Marktstammdatenregister Pflicht, beim Netzbetreiber nicht, solange kein Akku daran hängt, der Wechselrichter höchstens 800 W liefert und die Module zusammen 2.000 Wp nicht überschreiten. Für 600 Watt gilt dasselbe, das war bis Mai 2024 die alte Grenze. Bei 2.000 Watt kommt es darauf an, was gemeint ist. Sind es Module hinter einem Wechselrichter mit 800 VA, bleibt es beim Register. Wer ein Balkonkraftwerk über 2.000 Watt anmelden will, an Modulen oder am Wechselrichter, braucht dagegen einen eingetragenen Elektrofachbetrieb für den Netzbetreiber. Dasselbe gilt für jede Einspeisung über 800 VA. Mehr zur Grenze im Ratgeber zu 800 Watt.

Kann ich mein Balkonkraftwerk selbst anmelden?

Ja, Ihr Balkonkraftwerk können Sie selbst anmelden, ohne Elektriker und ohne Kosten. Die Registrierung ist für Laien gemacht: Konto anlegen, als Betreiber eintragen, Module, Wechselrichter und gegebenenfalls den Akku erfassen. Dafür brauchen Sie das Datenblatt, die Stromrechnung wegen Netzbetreiber und Zählernummer und das Datum der Inbetriebnahme. Ohne Elektriker geht es bis 800 VA und 2.000 Wp, bei einem Akku klären Sie die vereinfachte Anzeige mit dem Netzbetreiber. Darüber, etwa bei einem Festanschluss für 2.500 W, baut ein Betrieb aus dem Installateurverzeichnis den Anschluss und meldet die Anlage an.

Muss ich ein Balkonkraftwerk als normale PV-Anlage anmelden?

Ein Balkonkraftwerk müssen Sie nicht als normale PV-Anlage anmelden, solange es bei höchstens 2.000 Wp und 800 VA bleibt. Dann nutzen Sie die kurze Maske für steckerfertige Solaranlagen. Wer Plug-and-Play-Photovoltaik anmelden will, kommt also ohne das lange Formular für Dachanlagen aus. Ein Balkonkraftwerk über 2.000 Watt anmelden heißt dagegen, es als normale Solaranlage einzutragen, und dasselbe gilt bei einer Einspeisung über 800 VA. Haben Sie schon eine Dachanlage, kommt das Balkonkraftwerk als weitere Einheit unter denselben Betreiber.

Wir melden Ihr Balkonkraftwerk für Sie an

Wir melden Ihr Balkonkraftwerk für Sie an, wenn wir es bei Ihnen gebaut haben. Die Anmeldung des Balkonkraftwerks im Marktstammdatenregister und beim Netzbetreiber gehört zu unserem Komplettpaket ab 2.999 Euro. Dazu kommen Aufmaß, Planung mit Ertragsrechnung, Module und Speicher, die Halterung nach Maß aus dem eigenen Metallbau, Montage und Einweisung. Für Photovoltaik gilt der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG, Umsatzsteuer kommt nicht dazu. Den vollen Umfang zeigen unsere Leistungen.

Sie füllen kein Formular aus und behalten keine Frist im Blick. Wir tragen alle Geräte mit den richtigen Werten ein und geben Ihnen die Bestätigung. Oberhalb von 800 VA läuft der Weg zum Netzbetreiber über einen eingetragenen Elektrofachbetrieb, auch darum kümmern wir uns.

Wir arbeiten in Waldshut-Tiengen und bis 150 km darum herum, vor allem am Hochrhein, aber auch von Freiburg bis Stuttgart und an den Bodensee. Wir beraten vor Ort und montieren selbst, Versand gibt es bei uns nicht. Schicken Sie uns eine Anfrage, oder rechnen Sie vorher Ihren Ertrag im Rechner aus.

Wohnen Sie weiter weg und wollen Ihre Balkon-Solaranlage anmelden, gilt dieser Ratgeber trotzdem. Frist, Felder, der eigene Eintrag für den Akku und der Weg über den Fachbetrieb ab 800 VA sind in ganz Deutschland gleich, und die Marktstammdatenregister-Anmeldung ist schnell erledigt.