Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen IKV Energy and Engineering und dem Kunden über Lieferung, Planung, Beratung, Montage, Anmeldung und Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen, Balkonkraftwerken sowie zugehörigen Komponenten.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang, bedürfen jedoch der Schriftform.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot.
Technische Änderungen bleiben vorbehalten, sofern sie dem Kunden zumutbar sind und keine wesentliche Leistungsänderung darstellen.
Die Leistungen erfolgen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Alle Preise verstehen sich in Euro.
Für Photovoltaikanlagen sowie wesentliche Komponenten gilt gemäß § 12 Abs. 3 UStG ein Umsatzsteuersatz von 0 %, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Umsatzsteuer wird in der Rechnung mit 0 % ausgewiesen.
Sollten die Voraussetzungen für die Anwendung des Nullsteuersatzes nicht vorliegen, wird die gesetzliche Umsatzsteuer berechnet.
Der Kunde bestätigt mit Auftragserteilung, dass die Voraussetzungen für den Nullsteuersatz erfüllt sind.
Sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist, gelten folgende Zahlungsbedingungen:
• 50 % des Gesamtpreises nach Auftragserteilung (Materialvorkasse)
• 40 % vor Montagebeginn
• 10 % nach Fertigstellung und Abnahme innerhalb von 7 Tagen
Rechnungen sind ohne Abzug zahlbar.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von IKV Energy and Engineering.
Lieferung und Montage
Liefer- und Montagtermine werden individuell vereinbart.
Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Lieferengpässen oder nicht zu vertretenden Umständen verlängern die Fristen entsprechend.
Der Kunde stellt sicher, dass Zugang zu Dach, Balkon, Zähleranlage und Technikraum gewährleistet ist.
Abnahme
Nach Fertigstellung wird der Kunde zur Abnahme aufgefordert.
Erfolgt innerhalb von 7 Tagen keine schriftliche Mängelanzeige, gilt die Leistung als abgenommen.
Laufende Kosten und Wartungsfreiheit
Die gelieferten Anlagen sind technisch wartungsarm konzipiert.
Es entstehen keine laufenden Service-, Wartungs- oder Vertragskosten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
Die gelieferten Komponenten unterliegen den jeweiligen Herstellergarantien.
Nach Ablauf der jeweiligen Garantiezeit können Reparaturen oder Ersatzbeschaffungen kostenpflichtig sein.
IKV Energy and Engineering verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung für Schäden aus der ordnungsgemäßen Montageleistung.
Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Abnahme.
Bei Mängeln erfolgt zunächst Nacherfüllung.
Haftung
Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden.
Keine Haftung für entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden.
Gesetzliche Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
Steuerliche Hinweise (§ 35a EStG)
Der auf die Arbeitsleistung entfallende Anteil wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
Handwerkerleistungen können gemäß § 35a EStG steuerlich begünstigt sein.
Es können 20 % der reinen Arbeitskosten, maximal 1.200 € pro Jahr, steuerlich geltend gemacht werden.
Eine steuerliche Beratung wird nicht erbracht.
12. Datenschutz
Es gelten die Datenschutzhinweise unter:
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand für Kaufleute ist Waldshut-Tiengen.
